Gebührentabelle
gültig ab 01.06.2017
Gültig für Mieter der Friedenstr. 26 und 26/1 in 88250 Weingarten
| Bei Mietrückstand und Fehlverhalten | Euro |
| 1. Mahnung (schriftlich oder per Email) | 3 |
| 2. Mahnung (schriftlich) | 10 |
| Bei Unsauberkeit | |
| – Nichteinhaltung der Kehrwoche (Kehrwoche wird nach Mahnung durch Vermieter oder Vertreter durchgeführt) | 50 |
| – Entfernung von Zigarettenkippen vom Hof (Entfernung wird nach Mahnung durch Vermieter oder Vertreter durchgeführt) | 50 |
| – Entfernung von Mietermüll (Entfernung wird nach Mahnung durch Vermieter oder Vertreter durchgeführt) | 50 |
| – Unsauberkeiten werden von Reinigungsfirma entfernt | Rechnungsbetrag |
Fällige Gebühren werden bei Zurechnung zu einzelnen Mietern oder Wohngemeinschaften mit der nächsten Miete fällig und eingezogen.
Bei Zurechnung zur Mietergemeinschaft werden Gebühren mit der Nebenkostenabrechnung verbucht.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
